Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Unbemanntes Luftfahrzeug in der Betriebskategorie "speziell", Abgabe der Betriebserklärung

Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.

Beschreibung

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben wollen, reichen Sie eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.

Vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer UAS-Betriebserklärung, dass der geplante Flug Ihres UAS den definierten Standardszenarien entspricht. Nur in diesen Fällen ist eine Betriebserklärung ausreichend. Andernfalls müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.

In der UAS-Betriebserklärung geben Sie unter anderem an:

  • das zutreffende Standardszenario
  • den Hersteller des UAS
  • das UAS-Modell
  • die UAS-Seriennummer

Sie bestätigen zudem die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Neben der Abgabe einer Betriebserklärung können Sie auch eine bestehende Betriebserklärung zurückgeben.

Unbemannte Luftfahrzeuge werden international Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Dazu gehören Drohnen und Flugmodelle.

Es gibt drei Betriebskategorien für UAS. Für die Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" müssen Sie behördliche Genehmigungen einholen. Für die "offene" Betriebskategorie brauchen Sie keine behördliche Genehmigung.

Für Einsätze von UAS in der speziellen Kategorie hat die Europäische Union Standardszenarien mit konkreten Randbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Maßnahmen zur Risikominderung definiert.

Voraussetzungen

  • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert.
  • Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

Verfahrensablauf

Die Abgabe oder Rückgabe einer UAS-Betriebserklärung können Sie online oder per Post erledigen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderliche Unterlage hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
  • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
  • Gebührenbescheid
  • Sie überweisen die Gebühr.

Antrag per Post:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
  • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
  • Gebührenbescheid
  • Sie überweisen die Gebühr.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben vollständig, dauert die durchschnittliche Bearbeitung zwischen 1 Tag und 1 Woche. (1 bis 7 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsformular

    Wenn Sie eine bestehende UAS-Betriebserklärung zurückgeben möchten:

    • Antragsformular
    • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie vom Luftfahrt-Bundesamt bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärun

Online Verfahren

Kosten

Die Gebühr für die Betriebsgenehmigung eines unbemannten Fluggerätes in der Betriebskategorie "speziell". Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 200 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 11.02.2024

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