VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 15.04.2021

Abstellen privater Wohnwägen auf öffentlichem Grund

 Wohnmobil
Wohnmobil

Wir möchten darauf hinweisen, dass das dauerhafte Abstellen privater Wohnwägen auf öffentlichem Grund gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gestattet ist. Ferner führen die abgestellten Wohnwägen oft zu Verkehrsbehinderung und erschwerten Zufahrtswegen für Kranken- und Feuerwehrfahrzeuge.

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