VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 10.08.2023

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

13. Änderung zum Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 nachfolgende Änderung zum Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2022 zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Markt Schöllkrippen - Bereich „Solarpark Ernstkirchen“ beschlossen:

Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“, Markt Schöllkrippen umfasst zukünftig ausschließlich die Grundstücke Fl. Nrn. 2280 (Teilfläche), 2293 (Teilfläche Weg) und 2280/5 Gemarkung Schöllkrippen.

Mit der Reduzierung der Gebietsgröße wird der Geltungsbereich um mehr als 14 ha zurückgenommen. Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“ beträgt zukünftig 24,7 ha.

Der Geltungsbereich befindet sich östlich von Ernstkirchen und schließt im südlichen Bereich mit der Gemarkungsgrenze von Schöllkrippen ab.

 Auszug aus dem Planentwurf vom 11.07.2023
Auszug aus dem Planentwurf vom 11.07.2023

Im Planentwurf zur 13. Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes werden die Grundstücke Flur Nrn. 2280 (Teilfläche), 2293 (Teilfläche Weg) und 2280/5 Gemarkung Schöllkrippen als „Sondergebietsfläche (SO) Freiflächen – Photovoltaikanlage und Energiespeicher“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Für das Bauleitplanverfahren wird das Regelverfahren nach §§ 3 – 4 a BauGB angewandt. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung zum Flächennutzungsplan, Markt Schöllkrippen – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der ausgearbeitete Planentwurf zur 13. Änderung zum Flächennutzungsplan des Marktes Schöllkrippen – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 11.07.2023 der Architekten – Ingenieure GbR Johann und Eck, Bürgstadt wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 24.07.2023 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“, Markt Schöllkrippen i.d.F. vom 11.07.2023 nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit  

vom Montag, den 21.08.2023 bis einschließlich Montag, den 25.09.2023

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Es besteht die Möglichkeit sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren. (Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.)

Der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB enthält Aussagen überUmweltauswirkungen auf Schutzgüter, wie Mensch (insbesondere hinsichtlich Lärm, Blendwirkung, Landschaftsbild, Energie, Nahrungsmittelproduktion), Boden und Fläche (insbesondere Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Wasserrückhalt/Vegetation, Erosion, Bodenverdichtung), Wasser (insbesondere Wasserschutz, Wassererosion), Klima/Luft (Lokalklima, Be- und Entlastungen),  Pflanzen (Lebensraumverlust, Lebensraumneuschaffung), Tiere und deren Lebensräume, Artenvielfalt, Kultur- und sonstige Sachgüter (Jagd).

Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft mit Ausgleichsflächenbedarf vom 19.07.2023
  • Standortpotenzialanalyse (Prüfung alternativer Flächen zur Standortwahl der Freiflächenphotovoltaikanlage) vom 13.07.2023
  • Blendgutachten (Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage) vom 08.07.2023
  • Übersichtsplan mit Abstandsangaben zur Wohnbebauung Schöllkrippen, Vormwald und Sommerkahl

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail Adresse: bauleitplanung@johann-eck.de.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen, sind zusätzlich im Internet auf der Homepage des Marktes Schöllkrippen eingestellt und ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ einsehbar.

Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Markt Schöllkrippen und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.

Schöllkrippen, den 10.08.2023

gez.
Thomas Büttner
2. Bürgermeister

http://www.markt-schoellkrippen.de//buerger-rathaus/aktuelles/schoellkrippen-aktuell