VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 10.10.2017

„Schlosswiesen-Stockwiesen 1. Erweiterung - Gewerbegebiet“

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schlosswiesen-Stockwiesen 1. Erweiterung - Gewerbegebiet“ der Marktgemeinde Schöllkrippen gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2017 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schlosswiesen-Stockwiesen 1. Erweiterung - Gewerbegebiet“ für das Gebiet südöstlich der Industriestraße und nordöstlich der Reuschbergstraße i. d. F. 16.03.2016, ergänzt am 10.01.2017, 30.05.2017 und 05.09.2017 als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurnummern 679, 680, 681, 682, 683 und 5916 der Gemarkung Schöllkrippen.

Die Ausgleichsflächen A1 bis A3 werden innerhalb des Geltungsbereiches, die weiteren Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen auf den Flurnummern 699 (CEF), 673 und 674 (A4), 733 und 734 (A5) sowie 327 (A6) nachgewiesen. Sowohl Geltungsbereich als auch die vorstehend genannten Ausgleichsflächen ergeben sich aus dem Plan- und Textteil des Bebauungsplans.

Der Bebauungsplan wurde entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen entwickelt.

Dieser o. g. Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schlosswiesen-Stockwiesen 1. Erweiterung - Gewerbegebiet“ in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mitsamt Begründung, dem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Entwässerungskonzept sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im o. g. Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen (Rathaus VG Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Bauamt, Zimmer 42 während der allgemeinen Dienststunden) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach §§ 39 bis 42 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt ist. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Der o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplan ist mitsamt der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung entsprechend des neu gefassten § 10 a Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten auf der Homepage der Marktgemeinde Schöllkrippen nachfolgend öffentlich abrufbar.

Schöllkrippen, 09.10.2017

gez. Pistner
1. Bürgermeister

 Ausschnitt aus dem Planteil des Bebauungsplans
Ausschnitt aus dem Planteil des Bebauungsplans

Der o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplan mitsamt der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann nachfolgend eingesehen und abgerufen werden:

Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schlosswiesen-Stockwiesen 1. Erweiterung - Gewerbegebiet"

Zusammenfassende Erklärung

Begründung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

http://www.markt-schoellkrippen.de//buerger-rathaus/aktuelles/schoellkrippen-aktuell