Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Künstlersozialversicherung, Meldung bei Auslandsaufenthalt

Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

Beschreibung

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

Voraussetzungen

Sie müssen aktuell über die KSK versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein und Ihren Wohn- und/oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegt haben.

Verfahrensablauf

Es fallen keine Kosten für Sie an. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt oder eine Tätigkeit im Ausland planen, teilen Sie der KSK den Zeitraum und den Grund für Ihren Auslandsaufenthalt mit.

  • Besuchen Sie die Internetseite der KSK und füllen Sie das Formular „Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt“ aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es mit den erforderlichen Unterlagen über den Auslandsaufenthalt an die KSK.
  • Beantworten Sie Rückfragen bitte umgehend.
  • Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.
  • Unter Umständen erhalten Sie ein Anhörungsschreiben, das Sie über die Auswirkungen Ihres Auslandsaufenthaltes informiert.
  • Sollte die darin geschilderte Situation nicht korrekt sein oder sollten Sie auf fehlende Unterlagen hingewiesen werden, reichen Sie die Unterlagen oder entsprechende Angaben umgehend nach.
  • -Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung über Ihren Versicherungsstatus.

Fristen

Teilen Sie der KSK Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 8 Wochen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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