Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schöllkrippen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sackhaus Detailaufnahme
Kirche
Luftbild Bahnhof
Radfahrer
Schwimmbad
Dorfladen
Kirche Schneppenbach
Schule

Stromnetzausbau, Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben in der Planfeststellung

Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen. 

Beschreibung

Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmenentschieden. Festgelegt werden unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung. 

In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen. 

In der Planfeststellung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:

  • Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Planfeststellung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu dem vorgeschlagenen Trassenverlauf hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
  • Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Informationen zur Auslegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur
    • auf ihrer Internetseite
    • und in den örtlichen Tageszeitungen.
  • Sie können als betroffene Privatperson, aber auch als Träger öffentlicher Belange Äußerungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
  • Nachdem die Bundesnetzagentur alle Äußerungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die 3. und letzte Möglichkeit, sich in der Planfeststellung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz können Sie sich bei diesem Termin nur beteiligen, wenn Sie eine Äußerung abgegeben haben. 
  • Das Ergebnis der Planfeststellung ist die abschließende Entscheidung über das Vorhaben unter Berücksichtigung und Abwägung aller
    • öffentlichen Belangen (Naturschutz, Landschaftsschutz, kommunale Planungen, Kulturdenkmäler und so weiter)
    • und privaten Belangen (Eigentum, Gesundheit).

Wenn die Bundesnetzagentur nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erlässt sie den Planfeststellungsbeschluss.

Voraussetzungen

Äußerungen können von allen Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden, deren Belange berührt werden.

Verfahrensablauf

  •  Als 1. Schritt führt die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Die Teilnahme steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen. Nach der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest.
  • Im Anschluss startet das Anhörungsverfahren mit der Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen. Hier haben Träger öffentlicher Belange, Privatpersonen und Umweltvereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, die Möglichkeit sich zu äußern. Sie können vorzugsweise das Online-Formular nutzen, um Ihre Äußerung an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.
  • Anschließend wird mit den Teilnahmeberechtigten ein Erörterungstermin durchgeführt.

Fristen

  • Frist zur Einreichung von Äußerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen: 1 Monat
  • Frist für Träger öffentlicher Belange: in der Regel 8 Wochen

Bearbeitungsdauer

Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Stromleitungen, müssen zuerst die Bundesfachplanung und anschließend die Planfeststellung durchlaufen.

Online Verfahren

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.01.2023

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden