Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Röntgeneinrichtungen zur Teleradiologie und zum Screening, Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb

Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie oder zum Screening betreiben möchten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Teleradiologie

Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt und der fachkundige Arzt sich während der Untersuchung nicht am Ort der Durchführung befindet, ist der Betrieb nur im Rahmen der Teleradiologie möglich. Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich.

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn ein Arzt mit Fachkunde (Teleradiologe) vorhanden ist, um die rechtfertigende Indikation zu stellen und eine zeitnahe Befundung anhand der ihm übermittelten Röntgenbilder durchzuführen.

Am Ort der technischen Durchführung der Röntgenuntersuchung muss ein Arzt mit Kenntnissen/Teilfachkunde im Strahlenschutz zur Unterstützung des Teleradiologen und eine MTRA vorhanden sein.

Diese Voraussetzungen müssen vertraglich zwischen dem Betreiber der Röntgeneinrichtung und dem Teleradiologen geregelt sein.

Screening

Wer eine Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Früherkennung betreibt, hat aufgrund der speziellen Bedingungen für diesen Betrieb (keine rechtfertigende Indikation erforderlich, höhere Anforderungen an die Bildqualität und den Befunder) eine Genehmigung nach § 19 Abs. 2 trahlenschutzgesetz (StrlSchG) zu beantragen.

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn Nachweise zu programmverantwortlichen Ärzten, den weiteren teilnehmenden Ärzten, zu den Röntgeneinrichtungen, zu evtl. Biopsieeinrichtungen und Befundungseinrichtungen vorgelegt werden können.

Die entsprechenden Voraussetzungen sind vertraglich zwischen den Programmverantwortlichen Ärzten und den weiteren teilnehmenden Ärzten zu regeln. Weiterhin ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Übernahme des Versorgungsauftrages durch die Programmverantwortlichen Ärzte vorzulegen.

Den Genehmigungsantrag sollten Sie über das Online-Verfahren stellen. Hierbei können auch die notwendigen Unterlagen/Nachweise hochgeladen und übermittelt werden.

Voraussetzungen

Der Genehmigungsantrag und die erforderlichen Unterlagen undNachweise sind bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Genehmigungsantrag und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen ein.

    Das Gewerbeaufsichtsamt Regierung von Unterfranken (Kompetenzzentrum Röntgen) prüft den Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sind die eingereichten Unterlagen vollständig und plausibel wird die beantragte Genehmigung durch die zuständige Behörde erteilt.

    Für eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags wird die Nutzung des Online-Verfahrens empfohlen.

    Fristen

    keine

    Online Verfahren

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung richten sich nach dem jeweils angefallenen Verwaltungsaufwand. Sie belaufen sich zwischen 250 und 500 EUR pro Antrag.

    Rechtsgrundlagen

    Weiterführende Links

    Verwandte Lebenslagen

    Verwandte Themen

    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
    Stand: 12.06.2023

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