Wehrdienst, Pflegeversicherung
Beschreibung
Freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind zu einer Pflegeversicherung verpflichtet.
Für freiwillig Wehrdienstleistende bleibt- wie in der Krankenversicherung - die zuvor bestehende soziale und private Pflegepflichtversicherung erhalten.
Falls Soldaten auf Zeit eine private Krankenversicherung bzw. eine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, besteht eine Versicherungspflicht in einer privaten Pflegeversicherung, ansonsten besteht eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
Für Berufssoldaten besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in einer privaten Pflegeversicherung.
§§ 21, 23, 25 Sozialgesetzbuch XI
Rechtsgrundlagen
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