Wehrdienst, Unfallversicherung
Beschreibung
Für Soldaten besteht in der Unfallversicherung kein Versicherungsschutz.
Wehrdienstunfälle werden nach dem Soldatengesetz und Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz entschädigt. Siehe Kriegsopfer, Hilfen für
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Stand: 26.01.2021
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