Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in, Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung und Anmeldung zum Lehrgang

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und die Anmeldung zum Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin sind bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.

Beschreibung

Die Fortbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin ist eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege auf Meisterniveau.

Der Fortbildungslehrgang dauert 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September bis Juli verteilt sind. Darin sind zwei Praktikumswochen enthalten. Die Prüfungen finden während der Fortbildungswochen statt. Anmeldungen sind jährlich bis 30. Juni an die Regierung von Oberfranken zu richten.

Organisiert wird die Fortbildung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) Laufen und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising.

Nähere Informationen bietet die Regierung von Oberfranken (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Grundlage ist ein Berufsabschluss in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin sowie eine dreijährige Berufserfahrung.

Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist an die Regierung von Oberfranken zu richten.

Die erforderlichen Unterlagen sind in einem PDF-Dokument zusammengefasst zu übermitteln.

Fristen

Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist jährlich bis 30. Juni zu richten.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung (Abschrift oder Kopie)
  • Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit (Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder AOK oder Bestätigung der Gemeinde)
  • Lebenslauf mit Lichtbild, aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist
  • ggf. Zeugnis über den Besuch einer Fachschule (Abschrift oder Kopie)
  • ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung (Abschrift oder Kopie)
  • ggf. Bestätigung und Beschreibung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im Bereich Natur- und Landschaftspflege
  • ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Natur- und Landschaftspflege oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten

Kosten

Die Lehrgangsgebühr beträgt 1350 EUR und die Prüfungsgebühr 250 EUR.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 20.03.2024

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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