VG Schöllkrippen (Druckversion)

Öffentliche Grünanlagen, Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Beschreibung

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

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Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Bauamt
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-70
+49 6024 6735-970
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.10.2023
http://www.markt-schoellkrippen.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen