Schöllkrippen: Satzung für Stellplätze
Main-Echo Pressespiegel

Schöllkrippen: Satzung für Stellplätze

Gemeinderat: Regelung einstimmig beschlossen
SCHÖLLKRIPPEN  Für die An­zahl der Stell­plät­ze, die bei Bau­vor­ha­ben nach­ge­wie­sen wer­den müs­sen, gilt im Markt Sc­höllkrip­pen künf­tig ei­ne Stell­platz­sat­zung.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, dass bei Wohneinheiten bis 50 Quadratmetern ein Stellplatz nachgewiesen werden muss, bei über 50 Quadratmetern zwei Stellplätze.

Die von Stephan Roth-Oberlies (Grüne) vorgeschlagenen 70 Quadratmeter hatten keine Chance, weil eine 70 Quadratmeter große Wohnung bereits von zwei Personen bewohnt werden und jede dieser Personen ein Fahrzeug besitzen könnte. Festgelegt wurden zudem die Größe der Autostellplätze und die Ablösesummen, wenn notwendige Stellplätze nicht nachgewiesen werden können. Die Ablöse beträgt demnach 10.000 Euro je fehlendem Autostellplatz. Und da immer mehr Fahrräder in Betrieb sind, müssen 500 Euro gezahlt werden, wenn es dafür keine Stellplätze gibt. Marco Schmitt (CSU) betonte noch, dass diese Satzung nicht »als Masche« der Gemeinde, sondern als »klare Handhabung« zu sehen sei. Immerhin schaffe sie an anderer Stelle Ersatzparkplätze; wie den in der Industriestraße.

16.12.2021
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