VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 28.07.2016

Wichtiger Hinweis zur ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung!

Im Gemeindegebiet Schöllkrippen ist es am 19.07.2016 zu einer Verunreinigung - womöglich durch Farbe - im Entwässerungsgraben entlang des Radweges in Richtung Langenborn gekommen. Es wird vermutet, dass die Verunreinigung im Baugebiet „Die Au“ verursacht wurde.

Hier erfolgt die Entwässerung im Trennsystem, weshalb die Verschmutzung durch einen falsch montierten Grundstücksanschluss entstanden sein könnte. Die Verwaltung ermittelt derzeit in Kooperation mit der Wasserschutzpolizei in dieser Angelegenheit. Der Markt Schöllkrippen weist deshalb alle Grundstückseigentümer und Benutzer auf das bestehende Einleite-Verbot nach § 15 der gemeindlichen Entwässerungs-satzung (EWS) hin. Für eine ordnungsgemäße Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist zu sorgen.

Es ist verboten Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten, welches Wasser oder Boden gefährden könnte. Hierunter fällt auch die Einleitung von Farbe oder Farbresten. Eine detaillierte Aufzählung der vom Einleite-Verbot betroffenen Stoffe ist in der o. g. Entwässerungssatzung enthalten.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es Pflicht der Grundstückseigentümer ist, für einen korrekten Anschluss ihrer Hausanschlüsse zu sorgen und diese auch regelmäßig zu überwachen.

Markt Schöllkrippen

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