VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 15.09.2016

Gräberstelen im Friedhof Schöllkrippen

Im Zuge der Sanierung unseres alten Friedhofes in Ernstkirchen wurden in den letzten Jahren zahlreiche abgelaufene Gräber aufgelöst, deren Ruhefrist von 25 Jahren bereits abgelaufen war.

Mit jedem abgeräumten Grab verschwinden aber immer auch Namen von Personen, die uns bekannt und vertraut waren. Um auch die Erinnerung und das Gedenken an bereits vor Jahren verstorbenen Menschen unserer Gemeinde nicht einfach versiegen zu lassen, wurden in den letzten Tagen neben dem Sandsteinkreuz im Urnensenkhof des alten Friedhofes zwei Stelen eingebaut. An diesen Stelen können auf Namensschildern die Namen mit dem Geburts- und Sterbejahr von verstorbenen Familienangehörigen angebracht werden, deren Gräber und in den letzten 5 Jahren im Zuge der Friedhofssanierung abgeräumt wurden oder auch demnächst ablaufen werden.

Auch das Anbringen von Namenschildern von Personen, die anonym im Urnensenkhof bestattet werden, ist möglich. Das Namenschild kann gegen eine Gebühr von einmalig 50 € im Friedhofsamt des Rathauses beantragt werden. Die Schilder können dann solange der Platz ausreicht im Gedenken an die Verstorbenen sicherlich etliche Jahre an den Stelen verbleiben.

Gravur, Schrifttyp, Schrifthöhe und Montage der Namenstafeln sind ausschließlich Sache der Gemeinde. Namenschilder können ab sofort in unserem Friedhofsamt beantragt werden.

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