VG Schöllkrippen (Druckversion)

Agrarförderungsprogramme, Stellung eines Mehrfachantrags

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Beschreibung

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Fristen

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Allgemeines
  • Allgemeines
  • Förderungen nach Förderbereichen

Verwandte Themen

  • Basisprämienregelung, Meldung der Übertragung von Zahlungsansprüchen
  • Land- und Forstwirtschaft, Förderwegweiser
  • Nährstoffbilanz, Erstellung eines Nährstoffvergleichs
  • Tierhaltung, Beantragung einer Betriebsnummer
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 26.03.2024
http://www.markt-schoellkrippen.de/