Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Prüfingenieur/-in für Standsicherheit, Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen

Das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfingenieur für Standsicherheit entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfingenieur.

Beschreibung

Die Bezeichnung "Prüfingenieur für Standsicherheit" in einer bestimmten Fachrichtung darf in Bayern nur führen, wer durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anerkannt wurde.

Prüfingenieure für Standsicherheit sind besonders befähigte Bauingenieure, die in einem vorgeschriebenen Verfahren vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden.

Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bayerischen Bauordnung oder von Vorschriften aufgrund der Bayerischen Bauordnung wahr. Sie prüfen im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde in hoheitlicher Tätigkeit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise für bestimmte Sonderbauten (vgl. Art. 62a Abs. 2 BayBO).

Sie überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Standsicherheitsnachweise (Art. 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBO und § 13 Abs. 5 PrüfVBau).

Auswärtige Prüfingenieure, d. h. solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder diesem gleichgestellten Staat) zur Wahrnehmung dieser Aufgabe niedergelassen sind, sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, als Prüfingenieure in Bayern tätig zu werden. Sie haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen bzw. eine Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen zu beantragen.

Voraussetzungen

Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder diesem gleichgestellten Staat) zur Wahrnehmung dieser Aufgabe niedergelassen sind, sind berechtigt, als Prüfingenieur in Bayern tätig zu werden, wenn sie

  • hinsichtlich ihres Tätigkeitsbereichs eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten (1. Alternative) oder
  • wenn ihnen die Anerkennungsbehörde bescheinigt hat, dass sie die Anforderungen hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen, des Nachweises von Kenntnissen und des Tätigkeitsbereichs für eine Anerkennung als Prüfingenieur erfüllen (2. Alternative).

Voraussetzung ist weiter, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Die Anzeige bzw. der Antrag sind nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde.

Fristen

  • für den Antragsteller: keine, Anzeige vor Aufnahme der Tätigkeit
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und Vorlage der vollständigen Unterlagen

Kosten

Bescheinigung: 125 - 3.000 Euro

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 13.10.2023

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06024 67350
06024 673599
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