Gesundheitsfachberuf, Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Beschreibung
Mit dem "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Gesundheitsfachberufes im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland Ihren nichtakademischen Heilberuf ausüben möchten.
Für die Ausstellung des "Certificate of Good Standing" ist die Regierung zuständig in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf derzeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher und in englischer Sprache ausgestellt.
Voraussetzungen
Sie möchten im Ausland einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger) ausüben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
- tabellarischen Lebenslauf
- Führungszeugnis der Belegart „0“ von der zuständigen Meldebehörde Wenn Sie als Verwendungszweck „Certificate of Good Standing“ und die Regierung angeben, wird das Führungszeugnis direkt an die Regierung gesendet.
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