Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Baukindergeld, Beantragung

Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:

  • den Neubau oder Kauf von selbst genutzten Häusern oder Eigentumswohnungen.

Kein Baukindergeld bekommen Sie:

  • wenn
    • alle Ihre Kinder 18 Jahre und älter sind oder
    • Ihre Kinder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben und
    • Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
  • wenn Sie schon einmal Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen haben,
  • wenn Sie bereits eine Wohnimmobilie besitzen,
  • für Ferien-/Wochenendhäuser und Ferienwohnungen,
  • wenn Ihnen das Wohneigentum übertragen wird, zum Beispiel durch
    • (vorweggenommene) Erbfolge,
    • testamentarische Verfügung oder
    • Schenkung.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen
    • Ehegatten,
    • Lebenspartnern oder
    • Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, zum Beispiel
    • Kinder,
    • Eltern,
    • Großeltern oder
    • Urgroßeltern.
  • wenn Sie Ihr Wohneigentum von einem Haushaltsmitglied kaufen.

Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit einem Kind: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 Euro im Jahr betragen
  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit mehreren Kindern: Die Grenze erhöht sich jeweils um EUR 15.000. Beispiel: Bei zwei Kindern darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal EUR 105.000 Euro im Jahr betragen (EUR 90.000 + EUR 15.000).

Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes förderfähige Kind unter 18 Jahren: EUR 1.200 pro Jahr und
  • 10 Jahre lang.

Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.

Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie

  • ausziehen,
  • sie vermieten oder
  • verkaufen,

erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.

Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.

Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn

  • Sie (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind,
  • Sie selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben,
  • in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und für das eine Kindergeldberechtigung im Haushalt besteht.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 im Jahr bei einem Kind betragen (Einkommenshöchstgrenze). Für jedes weitere Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unter 18 Jahren erhöht sich Ihre Einkommenshöchstgrenze um jeweils EUR 15.000.
  • Sie dürfen den Kaufvertrag Ihrer Wohnimmobilie frühestens am 1.1.2018 unterzeichnet haben. Beim Bau eines Hauses in Eigenregie darf Ihre Baugenehmigung frühestens am 1.1.2018 erteilt worden sein.
  • Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung muss sich in Deutschland befinden. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
  • Ihr neues Zuhause muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihre einzige Wohnimmobilie sein.
  • Sie haben noch kein Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen.
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
  • Die Kosten Ihrer Wohnimmobilie ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher als die Förderung durch das Baukindergeld sein.

Hinweise
Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. 2 Beispiele:

  • Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, wenn dieses am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal stellen.

  • Öffnen Sie das KfW-Zuschussportal. Klicken Sie auf "Registrierung für Neukunden". Füllen Sie das Registrierungsformular aus. Geben Sie Ihre Vor- und Nachnamen exakt so an wie in Ihrem Ausweis oder Reisepass. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie dauerhaft benutzen. Ihre E-Mail-Adresse wird als Benutzername hinterlegt und kann später nicht mehr selbständig geändert werden. Legen Sie dann Ihr individuelles Passwort fest.
  • Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie innerhalb von 7 Tagen auf den Link.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort im KfW-Zuschussportal ein. Klicken Sie auf "Zuschuss jetzt beantragen". Wählen Sie den Zuschuss Baukindergeld aus und machen Sie die erforderlichen Angaben. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag ab.
  • Sie müssen sich nun eindeutig identifizieren. Starten Sie das KfW-Zuschussportal. Mit einem Klick auf "Jetzt identifizieren" starten Sie die Identifizierung. Wählen Sie das von Ihnen bevorzugte Verfahren aus:
    • Online per Video-Identifizierung:
      Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitern des beauftragten Dienstleisters (S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG) persönlich unterstützt. Die Videoidentifizierung muss immer mit der IDNow-App durchgeführt werden.
    • Identifizierung in Ihrer Postfiliale per POSTIDENT:
      Drucken Sie den POSTIDENT-Coupon im Zuschussportal aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Die Deutsche Post informiert die KfW Bankengruppe über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW Bankengruppe eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Sie bekommen von der KfW eine Bestätigung Ihres Antrags. Die Antragsbestätigung erhalten Sie online über das KfW-Zuschussportal. Sie finden diese unter "Meine Zuschussanträge".
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im KfW-Zuschussportal innerhalb von 3 Monaten nach Antragsbestätigung hoch.
  • Nach Auszahlungsentscheidung erhalten Sie eine E-Mail.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie von der KfW Bankengruppe die Auszahlungsbestätigung. Sie finden die Auszahlungsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge".
  • Die KfW Bankengruppe überweist Ihnen 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind, sofern Sie Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung weiterhin selbst nutzen.
  • Wenn die KfW Bankengruppe Ihren Antrag auf Baukindergeld ablehnt oder weitere Unterlagen nachfordert, finden Sie diese Informationen ebenfalls im KfW-Zuschussportal unter "Meine Zuschussanträge".

Fristen

  • Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die selbst genutzte Wohnimmobilie
  • Einreichung erforderlicher Unterlagen: innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe

Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.

Bearbeitungsdauer

  • für die Prüfung Ihrer hochgeladenen Dokumente: etwa 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen

    Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:

    • Eink

Online Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2023

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