VG Schöllkrippen (Druckversion)

Wildpark, Beantragung der Anerkennung

Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.

Beschreibung

Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.

Verfahrensablauf

Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung des Wildgeheges Vorlage der Genehmigung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 BayJG bzw. Nachweis der Fiktion nach Art. 23 Abs. 5 Bayerisches Jagdgesetz

Kosten

30 bis 600 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2024
http://www.markt-schoellkrippen.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen