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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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  • Suchbegriff: Jugend* Ergebnisse: Jugendzentrum, Jugendfeuerwehr usw.
  • Suchbegriff: *haus Ergebnisse: Jugendhaus, Feuerwehrhaus usw.
Gesucht nach "vereine".
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scho_Sondergebiet_Kompostieranlage_Keilrainhof_zusammenfassende_Erklärung.pdf

wurfs in der Fassung vom 21.04.2021 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen stattgefunden. Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im selben Zeitraum Gelegenheit [...] Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet und wie folgt berücksichtigt: • Eingriffsbewertung und –bilanzierung zur geplanten Zufahrtsstraße, Festsetzung von Ausgleichs- und E [...] Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet und wie folgt berücksichtigt: • Eingriffsbewertung und –bilanzierung zur geplanten Zufahrtsstraße, Festsetzung von Ausgleichs- und E

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Zuletzt geändert:08.08.2022
scho_Am_Keilrain_2.Erweiterung_Begruendung.pdf

Für die Gründung eines Wasserzweckverbandes mit den Gemeinden Kleinkahl Sommerkahl, Westerngrund und Wiesen fand am 23.06.2022 ein „Kick-off-Termin“ statt. Ziel des Zweckverbandes ist es, die Trinkwass [...] darzulegen, dass die Gemeinde Bemühungen unternommen hat, vor der Neuinan- spruchnahme von Flächen zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen und auszuschöpfen. Die Gemeinde ist grundsätzlich [...] herzustellen. Für Garagen gilt abweichend von Art. 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2 BayBO (Regelung der Ab- standsflächen) folgende Regelung: Diese dürfen infolge der Hanglage des Baugebietes ausnahmsweise auch grenzständig

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Zuletzt geändert:08.08.2022
MarktS-GS_2024-03-18_sc_Originaltext.pdf

den Strombezug wird nach dem Markt in Rechnung gestellt. § 8 Diese Satzung tritt zum 01.06.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.01.2016 außer Kraft. Schöllkrippen, 19.03.2024 Marc Babo 1 [...] .............. 4,40 € 5. bei Barzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Einzelvereinbarungen können nach Angebot getroffen werden. (2) Die Gebühr für einen Stromanschluss richtet sich [...] .. 50,00 € 6.000 Watt ........................................................... 62,50 € Diese Regelung gilt nur für Geschäfte mit einem Anschlusswert bis 6.000 Watt. (3) Geschäfte die einen höheren

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Zuletzt geändert:23.04.2024
scho_Sondergebiet_Kompostieranlage_Keilrainhof_Begruendung.pdf

Sailauf Weyberhöfe 19. Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg 20. Zweckverband Abwasserbeseitigung Kahlgrund 21. Gemeinde Kleinkahl 22. Gemeinde Westerngrund 1. Landratsamt, Bauaufsichtsbehörde/Kreisbaumeisterin [...] Sailauf Weyberhöfe 19. Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg 20. Zweckverband Abwasserbeseitigung Kahlgrund 21. Gemeinde Kleinkahl 22. Gemeinde Westerngrund 23. Landratsamt – Abfallrecht 1. Landratsamt, B [...] der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt: 1. Landratsamt –

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Zuletzt geändert:08.08.2022
2022_Musikschule_Unterrichtsvertrag.pdf

UNTERRICHTSVERTRAG zwischen Name, Vorname Straße und Nr. PLZ Ort Tel. Mobil Email als Lehrkraft im Verband kommunaler Musikunterricht und Name, Vorname Straße und Nr. PLZ Ort Tel. Mobil Email als Schüler*in [...] erfolgen. 6. Anpassung des Unterrichtsentgeltes Die Unterrichtsgebühren werden in der jährlichen Verbandsversammlung festgelegt. Eine Gebührenanpassung erfolgt jeweils zum 01. September, sie muss dem Vertragspartner

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Zuletzt geändert:09.08.2022
WAS-BGS_2016-03-02_sc_1._Änderung_Originaltext.pdf

folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 1,36 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.04.2016 in Kraft. Schöllkrippen, 02.03.2016 Reiner Pistner 1. Bürgermeister

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WAS-BGS_2017-03-17_sc_2._Änderung_Originaltext.pdf

folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 1,73 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.04.2017 in Kraft. Schöllkrippen 17.03.2017 Reiner Pistner 1. Bürgermeister

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Zuletzt geändert:23.04.2024
WAS-BGS_2019-05-21_sc_3._Änderung_Originaltext.pdf

folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 1,55 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.07.2019 in Kraft. Schöllkrippen, 22.05.2019 Reiner Pistner 1. Bürgermeister

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Zuletzt geändert:23.04.2024
EWS-BGS_2016-03-02_sc_1._Änderung_-_Originaltext.pdf

erhält folgende Fassung: 2Die Gebühr beträgt 2,61 € pro Kubikmeter Abwasser. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.04.2016 in Kraft. Schöllkrippen, den 02.03.2016 Reiner Pistner 1. Bürgermeister

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Zuletzt geändert:23.04.2024
WAS-BGS_2023-09-25_sc_4._Änderung_Originaltext.pdf

folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 2,21 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft. Schöllkrippen, 10.10.2023 Marc Babo 1. Bürgermeister

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Zuletzt geändert:23.04.2024