Breitband & Telefon
Telefonanschluss in der Gemeinde
Der Netzbetreiber des Telekommuniaktionsnetzes ist die Deutsche Telekom.
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Telefonnummer: 0800 3301000
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Breitband
Im Markt Schöllkrippen ist seit Mitte des Jahres 2016 eine gute Breitbandinfrastruktur vorhanden. Große Teile des Gemeindegebietes sind mit VDSL-Technik erschlossen, sodass Geschwindigkeiten von 30 bis 50 MBit/s zur Verfügung stehen.
Um für Ihren Anschluss die exakte Geschwindigkeit zu erfahren, müssen Sie sich an Ihren Anbieter wenden. Mit welcher Geschwindigkeit Sie im Internet unterwegs sind, können Sie auf der Breitbandmessung herausfinden:
Abgeschlossenes Verfahren
Verfahrensschritt 1 bis 3 der BbR
Schnelles Internet in Schöllkrippen
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Schöllkrippen hat am 12.11.2013 ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen, Freiberuflern, Dienstleistern und Gewerbetreibenden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Haben Unternehmen einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s Übertragungsrate im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream glaubhaft nachgewiesen, muss dieser Bedarf stets erfüllt werden.
Darüber hinaus verspricht sich der die Gemeinde mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.
Der Markt Schöllkrippen will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie zahlreiche Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist der Bedarf nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet festzustellen.
Unternehmen im Erschließungsgebiet sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 31.12.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular für Sie vorbereitet.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Babo, Herr Eich und Frau Ledergerber von der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen zur Verfügung:
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
Telefonnummer: 06024 6735-23
Faxnummer: 06024 6735-920
oder per E-Mail
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Markt Schöllkrippen, 25.11.2013
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Gesamtansicht Erschließungsgebiet (PDF-Dokument, 349,44 KB, 05.03.2015)
Detailansicht Kumulationsgebiet Schöllkrippen-Schneppenbach (PDF-Dokument, 309,35 KB, 05.03.2015)
Detailansicht Kumulationsgebiet Hofstädten (PDF-Dokument, 127,16 KB, 05.03.2015)
Formular Bedarfsabfrage (Microsoft Word Dokument, 83,00 KB, 05.03.2015)
Verfahrensschritt 4 der BbR
Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung für den Markt Schöllkrippen und Beginn der Markterkundung
Die Unternehmen in den Kumilationsgebieten Schöllkrippen-Schneppenbach und Hofstädten haben ihren Bedarf gemeldet.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmen, die diesen Bedarf glaubhaft nachgewiesen haben, muss stets realisierbar sein.
Ergebnisse der Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 11 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.
57 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.
Übersichtskarte (PDF-Dokument, 351,51 KB, 05.03.2015)
Aktuelle Breitbandversorgung
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.
Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.
Aktuelle Versorgung (PDF-Dokument, 485,05 KB, 05.03.2015)
Schöllkrippen, 22.01.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Verfahrensschritt 5 der BbR
Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Schöllkrippen gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Schöllkrippen ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Der Markt Schöllkrippen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:
ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den vorläufigen Kumulationsgebieten anbieten werden
bzw.
Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 03.03.2014.
Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Der Markt Schöllkrippen fragt außerdem in den "schwarzen Flecken" der Grundversorgung (vgl. 4.1.3 BbR) die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet einzeln zu ihren Ausbauplänen in den kommenden drei Jahren und zu den vornommenen Maßnahmen der letzten drei Jahre schriftlich an.
Schöllkrippen, 22.01.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Verfahrensschritt 6 der BbR
Ergebnis der Markterkundung
Die Markterkundung, ob Netzbetreiber in den Erschließungsgebieten Hofstädten und Schöllkrippen-Schneppenbach in den kommenden drei Jahren einen Ausbau der Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream bzw. mindestens 25 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream ohne finanzielle Beteiligung Dritter durchführen werden, wurde gemäß Bekanntmachung vom 22.01.2014 durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Zeit vom 23.01.2014 bis 03.03.2014 auf der Gemeindehomepage www.markt-schoellkrippen.de und durch Verlinkung mit dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.
Die Bundesnetzagentur wurde gleichzeitig um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung gebeten.
Schöllkrippen, 19.03.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Bestätigung Markterkundung (PDF-Dokument, 1,16 MB, 05.03.2015)
Verfahrensschritt 7 bis 9 der BbR
Ermittlung, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln (einschließlich der Vorabregulierung) erfolgen kann und Anfrage an die Bundesnetzagentur
Der Markt Schöllkrippen hat am 05.03.2014 um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Höchgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie - Nr. 4.1.2 und 4.1.3 BbR) gebeten.
Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 12.03.2014 können Sie hier einsehen und herunterladen.
Schöllkrippen, 19.03.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Anfrage Bundesnetzagentur vom 05.03.2014 (PDF-Dokument, 2,04 MB, 05.03.2015)
Stellungnahme Bundesnetzagentur vom 12.03.2014 (PDF-Dokument, 389,03 KB, 05.03.2015)
Verfahrensschritt 10 der BbR
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten Schöllkrippen-Schneppenbach und Hofstädten
Der Markt Schöllkrippen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund der Fördervorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.
Der 1. Bürgermeister des Marktes Schöllkrippen hat am 14.04.2014 die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten Schöllkrippen-Schneppenbach und Hofstädten unterzeichnet. Den Text der Bekanntmachung können Sie hier einsehen und herunterladen.
Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 19.05.2014 einzureichen.
Schöllkrippen, den 14.04.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Bekanntmachung Auswahlverfahren (PDF-Dokument, 109,06 KB, 05.03.2015)
Verfahrensschritt 11 der BbR
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet "Schöllkrippen, Schneppenbach und Hofstädten" im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Dem Markt Schöllkrippen lag innerhalb der Angebotsfrist drei Angebot von einem zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.
Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat am 29.07.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und die formelle Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) liegen vor.
Schöllkrippen, 10.12.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister
Verfahrensschritt 13
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet "Schöllkrippen, Schneppenbach und Hofstädten" im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Dem Markt Schöllkrippen lag innerhalb der Angebotsfrist drei Angebot von einem zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.
Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat am 29.07.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und die formelle Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) liegen vor.
Schöllkrippen, 10.12.2014
Reiner Pistner
1. Bürgermeister