VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 10.08.2023

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“, Markt Schöllkrippen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 nachfolgende Änderung zum Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2022 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“ beschlossen:

Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Solarpark Ernstkirchen“ umfasst zukünftig ausschließlich die Grundstücke Fl. Nrn. 2280 (Teilfläche), 2293 (Teilfläche Weg) und 2280/5 Gemarkung Schöllkrippen.

Mit der Reduzierung der Gebietsgröße wird der Geltungsbereich um mehr als 14 ha zurückgenommen. Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ernstkirchen“ beträgt zukünftig 24,7 ha.

Der Geltungsbereich befindet sich östlich von Ernstkirchen und schließt im südlichen Bereich mit der Gemarkungsgrenze von Schöllkrkppen ab.

 Auszug aus dem Planentwurf vom 11.07.2023
Auszug aus dem Planentwurf vom 11.07.2023

Die Grundstücke werden im Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“ als Sondergebiet SO „Freiflächen-Photovoltaikanlage und Energiespeicher“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB i.V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO, und u. a. als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt.

Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“ werden nachstehende Flächen festgesetzt:

  • ca. 17,27 ha Photovoltaikmodulfläche
  • ca. 4,14 ha gebietsinterne Ausgleichfläche
  • ca. 3,31 ha Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - hierdurch wird der vollständiger Erhalt der im Gebiet befindlichen gliedernden und randlichen Gehölzstrukturen gewährleistet

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Für das Bauleitplanverfahren wird das Regelverfahren nach §§ 3 – 4 a BauGB angewandt. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“, Markt Schöllkrippen wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der ausgearbeitete Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung zum Bebauungsplan und zur Grünordnung sowie der Umweltbericht i.d.F. vom 11.07.2023 der Architekten – Ingenieure GbR Johann und Eck, Bürgstadt wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 24.07.2023 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ernstkirchen“, Markt Schöllkrippen i.d.F. vom 11.07.2023 nebst Begründung zum Bebauungsplan und zur Grünordnung sowie den Umweltbericht und den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit  

vom Montag, den 21.08.2023 bis einschließlich Montag, den 25.09.2023

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einsehen, und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren. (Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.)

Der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB enthält Aussagen überUmweltauswirkungen auf Schutzgüter, wie Mensch (insbesondere hinsichtlich Lärm, Blendwirkung, Landschaftsbild, Energie, Nahrungsmittelproduktion), Boden und Fläche (insbesondere Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Wasserrückhalt/Vegetation, Erosion, Bodenverdichtung), Wasser (insbesondere Wasserschutz, Wassererosion), Klima/Luft (insbesondere Lokalklima, Be- und Entlastungen), Pflanzen (insbesondere Lebensraumverlust, Lebensraumneuschaffung), Tiere und deren Lebensräume, Artenvielfalt, Kultur- und sonstige Sachgüter (Jagd).

Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft mit Ausgleichsflächenbedarf vom 19.07.2023
  • Standortpotenzialanalyse (Prüfung alternativer Flächen zur Standortwahl der Freiflächenphotovoltaikanlage) vom 13.07.2023
  • Blendgutachten (Gutachten über die zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexionen der geplanten Photovoltaikanlage) vom 08.07.2023
  • Übersichtsplan mit Abstandsangaben zur Wohnbebauung Schöllkrippen, Vormwald und Sommerkahl

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail Adresse: bauleitplanung@johann-eck.de.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen, sind zusätzlich im Internet auf der Homepage des Marktes Schöllkrippen eingestellt und ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ einsehbar.

Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt der Markt Schöllkrippen und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.

Schöllkrippen, den 10.08.2023

gez.
Thomas Büttner
2. Bürgermeister

http://www.markt-schoellkrippen.de//buerger-rathaus/aktuelles/schoellkrippen-aktuell