Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Schöllkrippen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sackhaus Detailaufnahme
Kirche
Luftbild Bahnhof
Radfahrer
Schwimmbad
Dorfladen
Kirche Schneppenbach
Schule

Alkopopsteuer, Beantragung einer Steuerentlastung für Alkopops

Wenn Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.

Beschreibung

In bestimmten Fällen können nachweislich versteuerte Alkopops auf Antrag von der Alkopopsteuer entlastet werden. Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:

  • Sie sind Steuerlagerinhaber und nehmen die Alkopops in Ihr Steuerlager auf. Eine Entlastung ist möglich für:
    • Aufnahme von schon versteuerten Waren: Die Steuer wurde schon durch den Hersteller, Verkäufer oder einen anderen Steuerschuldner beglichen. 
    • Aufnahme von Rückwaren: Sie sind der ursprüngliche Steuerschuldner und nehmen Waren zurück in ihr Steuerlager auf.
  • Sie befördern die Erzeugnisse gewerblich in andere europäische Mitgliedstaaten, in denen sie nach den dort geltenden Regelungen versteuert werden. 

Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:

  • Die bereits entstandene, aber noch nicht bezahlte Steuer wird Ihnen erlassen. Den entsprechenden Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffenden Alkopos sind.
  • Die bereits bezahlte Steuer wird Ihnen erstattet. Auch diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffenden Alkopops sind.
  • Sie sind nicht der Steuerschuldner, der die Steuer bereits bezahlt hat, sondern ein anderer Steuerschuldner hat für die Alkopops die Steuerschuld entrichtet. Auf Antrag wird Ihnen die Steuer vergütet.

Voraussetzungen

  • bei Aufnahme schon versteuerter Alkopops in ein Steuerlager: Sie weisen nach, dass die Alkopops schon versteuert wurden. 
  • bei Rücknahme selbst versteuerten Alkopops: Sie zeichnen die Aufnahme in Ihr Steuerlager unverzüglich in der Lagerbuchführung auf.

Verfahrensablauf

Die Steuerentlastung müssen Sie schriftlich im Rahmen der monatlichen Steueranmeldung beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Zolls und füllen Sie die Formulare folgende Formulare aus.
    • Formular 2780 „Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" 
    • Formular 2781 „Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops" 
  • Wenn auch für den in den Alkopops enthaltene Alkohol eine Steuerentlastung beantragt wird, benötigen Sie außerdem folgende Formulare:
    • Formular 1272 „Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse“
    • Formular 1278 „Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse“
  • Wenn Sie Waren in Ihr Steuerlager aufnehmen, die jemand anders versteuert hatte, können Sie mit dem Formular „Versteuerungsbestätigung“ eine Vergütung beantragen.
  • Füllen Sie das jeweilige Formular und wenn nötig die Anlagen vollständig aus und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft die Entlastung.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis Ihres Antrags.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Transport gegen Steuerentlastung in andere Mitgliedstaaten die Zusage des zuständigen Hauptzollamts benötigen. Diese bekommen Sie auf Antrag in Form eines sogenannten Zusagescheins ausgestellt.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

3 bis 10 Tage, abhängig von der Komplexität des Falls

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Sowohl bei der Aufnahme von versteuerten Alkopops in Ihr Steuerlager in Deutschland als auch für den Fall, dass Sie versteuerte Alkopops in andere europäische Mitgliedstaaten befördern, sind folgende Nachweise erforderlich:
      • Wenn Sie die e

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 30.07.2023

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden