Sozialfonds: VG Schöllkrippen

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Sozialfonds des Marktes Schöllkrippen

 Geldscheine
Geldscheine

Im Markt Schöllkrippen gibt es einen Sozialfonds für Kinder, Jugendliche sowie bedürftige Erwachsene und Familien.

Der Sozialfonds dient insbesondere zur Finanzierung von Betreuungsleistungen in Schulen und Kindergärten, von Freizeiten sowie Fortbildungs- und Erholungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen, die ohne diese Finanzierungshilfe nicht an diesen Veranstaltungen teilnehmen könnten.

Erwachsene und Familien erhalten Unterstützung zur Überbrückung von finanziellen Notlagen.

Auch in Schöllkrippen gibt es - wenn auch sehr verdeckt - familiäre Notlagen und Armut. Diesen soll entgegen gewirkt werden.

Wer kann helfen?
Spenden
für diesen Sozialfonds kann Jedermann (Vereine, Firmen, Privatpersonen).

Es können, vorausgesetzt die einschlägigen steuerrechtlichen Grundsätze sind erfüllt, Spendenquittungen ausgestellt werden.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, dass es allen unseren Kindern im Markt Schöllkrippen gut geht und dass sozial schwächere Familien gestärkt werden können

Ihre Spende können Sie auf das Konto des Marktes Schöllkrippen überweisen.
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau -  IBAN: DE30 7955 0000 0240 0700 11 - BIC: BYLADEM1ASA
Stichwort: Sozialfonds

 Jugendliche
Jugendliche

Wem kommen die Leistungen zu Gute?

  • Kleinkindern
  • Kindern
  • Jugendlichen
  • Familien mit Kindern in sozialen Notlagen

Was wird gefördert?

Finanzielle Unterstützung

  • von Jugendfreizeiten
  • von Fortbildungsmaßnahmen
  • von Erholungsmaßnahmen
  • von Klassenfahrten
  • zum Besuch der Mittagsbetreuung in Kindergärten/Schulen
  • zur Mittagsverpflegung in Kindergärten/Schulen
  • beim Erwerb persönlicher Grundausstattung (Einschulung, Kommunion, Winterkleidung, etc.)

Höhe und Art der Leistung?

  • bis 500,00 € pro Person/Jahr
  • über eine höhere Förderhilfe wird gesondert entschieden
  • Finanzierung von Sachleistungen (Kleidung, Essen, etc.)

Antragstellung:

Die Unterstützung erfolgt auf formlosen Antrag, in dem die Bedürftigkeit begründet sein muss.

Ein Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Die Förderung sollte im Einzelfall 500,00 € pro Person/Jahr nicht überschreiten. Anträge auf eine höhere Förderung bedürfen einer detaillierten Begründung.

 Formlose Entscheidung
Formlose Entscheidung

Die Entscheidung über Auszahlungen aus den Sozialfonds wird von einem kleinen Verwaltungsgremium auf einfache und diskrete Weise getroffen.

Die Linderung der Notlage kann jedoch auch durch die Finanzierung von Sachleistungen gewährt werden.

Für Ihre Mithilfe darf ich mich schon jetzt bedanken.

Marc Babo
1. Bürgermeister

Informationen auf unserem Flyer.

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

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