Betreuungsverein, Beantragung einer Förderung für Querschnittsarbeit
Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen und Formulare zur staatlichen Förderung gelten bis einschließlich des Förderjahres 2022. Informationen und Formulare zu der ab dem 01.01.2023 geltenden Rechtslage werden zeitnah in diesem Beitrag bereitgestellt.
Beschreibung
Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert die Querschnittsarbeit der anerkannten Betreuungsvereine in Bayern. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen der Betreuungsvereine zur Gewinnung, Anleitung, Fortbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer (vgl. Art. 4 Abs. 1 AGBtG), sowie Information und Beratung im Einzelfall über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Fallbezogene Aufgaben sind nicht Gegenstand der Förderung.
Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise:
- die Durchführung von Schulungen und Fachvorträgen, die Organisation von Veranstaltungen zum Austausch zwischen Ehrenamtlichen oder die Erstellung und Verteilung von Flyern
- Information und Beratung über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Hierunter können Veranstaltungen oder Einzelberatungen, aber auch die Durchführung einer Informationshotline, das Aufstellen von Informationsständen oder die Verbreitung von Informationen über Presse und Internet fallen
- sonstige, nicht fallbezogene Tätigkeiten wie beispielsweise die Mitarbeit in Arbeitskreisen oder die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Betreuungsvereine, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind und durch diesen zur Förderung vorgeschlagen werden und
- Betreuungsvereine, die keinem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind und die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Zuwendungsfähige Kosten
Förderfähig sind die Sach- und Personalausgaben der Betreuungsvereine im Bereich der Querschnittsaufgaben (siehe oben).
Art und Umfang
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Eine 10%ige Eigenmittelbeteiligung des Zuwendungsempfängers wird vorausgesetzt.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung VV Nr. 2.2 zu Art. 44 BayHO.
Voraussetzungen
- Der Betreuungsverein muss von seiner örtlich zuständigen Bezirksregierung als solcher im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens anerkannt worden sein.
- Für anerkannte Betreuungsvereine die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind ist die Antragstellung über den jeweiligen Spitzenverband vorgegeben. Für Betreuungsvereine ohne Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist die direkte Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken Vorgabe.
- Voraussetzung ist die Erfüllung von Querschnittsaufgaben.
- Bei Antragstellung ist auf etwaige weitere Zuwendungsgeber (Höhe und Art der Zuwendung) hinzuweisen. Die Anträge sind daher vor Antragstellung den Landkreisen und kreisfreien Städten vorzulegen, die von den staatlich zu fördernden Aktivitäten der Betreuungsvereine schwerpunktmäßig betroffen sind.
- Das Einbringen eines mindestens 10%igen Eigenmittelanteils wird vorausgesetzt.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung bedarf der Schriftform. Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken eingestellt sowie unter "Formulare" abrufbar.
Betreuungsvereine, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören reichen den Antrag bei ihrem jeweiligen Spitzenverband ein. Betreuungsvereine, die keinem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege zugehörig sind reichen den Antrag direkt bei der Regierung von Mittelfranken ein. Die unter "Voraussetzungen" genannten Kriterien sind hierbei zu beachten.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Personalkostenübersicht (siehe Antrag unter "Formulare")
- Ausgabenübersicht / Finanzierungsplan (siehe Antrag unter "Formulare")
- Beschreibung der Querschnittsarbeit (siehe Antrag unter "Formulare")
- Stellungnahme der kreisfreien Stadt/des Landkreises (siehe Antrag unter "Formulare")
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Kontakt
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