Wohnungslosenhilfe, Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
Gegenstand
Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in den Kommunen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkosten-pauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.
Bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Personalkosten wird die Personalkostenpauschale nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz angesetzt.
Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Voraussetzungen
Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.
Verfahrensablauf
Die Förderanträge für Modellprojekte sind über die jeweils zuständige Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe Nord- oder Südbayern beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) einzureichen.
Die Förderabwicklung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, welche bayernweit für diese Förderung zuständig ist. Die Formblattanträge werden nach grundsätzlicher Zusage des Modellprojekts seitens des StMAS an den jeweiligen Träger durch die Regierung von Mittelfranken übermittelt.
Hinweise
keine
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- fachliche Konzeption Modellprojekt
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Kontakt
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