Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Bewerbung um einen Arbeitsplatz

In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .

Beschreibung

Sie sind sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Gesundheitsförderung,
  • allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention,
  • psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger,
  • Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
  • fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht),
  • Sexualaufklärung, Sexualpädagogik,
  • Schwangerenberatung.

Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in Entgeltgruppe S 11b oder S 12 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) möglich, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit
  • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:

  • gesundheitliche Eignung
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
  • Verfassungstreue
  • charakterliche Eignung
  • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.

Verfahrensablauf

Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2024

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63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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