"Nördlich der Steinstraße - Teilerschließung Höhenstraße"
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Nördlich der Steinstraße – Teilerschließung Höhenstraße“ der Marktgemeinde Schöllkrippen gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat Schöllkrippen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.09.2017 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Nördlich der Steinstraße – Teilerschließung Höhenstraße“ für das Gebiet südlich der Höhenstraße und westlich der Hauptstraße in Schneppenbach i. d. F. 26.10.2016, ergänzt am 30.05.2017 und 05.09.2017 als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurnummern 872, 410/2, 421/1 und eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 422 (Höhenstraße) der Gemarkung Schneppenbach.
Die Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen werden auf den Flurnummern 327, Gemarkung Hofstädten, (A) und der Flur Nr. 881, Gemarkung Schneppenbach, (CEF-Maßnahme) nachgewiesen. Sowohl Geltungsbereich als auch die Lage der vorstehend genannten Maßnahmen ergeben sich aus dem Plan- und Textteil des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan wurde entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Schöllkrippen entwickelt.
Dieser o. g. Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt Bebauungs- und Grünordnungsplan „Nördlich der Steinstraße – Teilerschließung Höhenstraße“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mitsamt Begründung, dem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im o. g. Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen (Rathaus VG Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Bauamt, Zimmer 42 während der allgemeinen Dienststunden) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- Eine nach § 214 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach §§ 39 bis 42 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt ist. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Der o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplan ist mitsamt der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung entsprechend des neu gefassten § 10 a Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten auf der Homepage der Marktgemeinde Schöllkrippen nachfolgend öffentlich abrufbar.
Schöllkrippen, 09.10.2017
gez. Pistner
1. Bürgermeister
Der o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplan mitsamt der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann nachfolgend eingesehen und abgerufen werden:
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Nördlich der Steinstraße - Teilerschließung Höhenstraße"
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